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   LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16   

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LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16 (https://dejure.org/2018,54543)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.2018 - L 3 AS 175/16 (https://dejure.org/2018,54543)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 2018 - L 3 AS 175/16 (https://dejure.org/2018,54543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 GG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalt - Alleinerziehende mit Kind - Deckung des Kindesbedarfs aus eigenem Einkommen - Kind kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 14/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Die Berichterstatterin des Senats hat den Beteiligten am 19. September 2018 auf der Grundlage der Entscheidung des BSG vom 25. April 2018 (- B 14 AS 14/17 R -, juris) einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.

    Entscheidungserheblich ist, dass im SGB II nicht auf die Anzahl der Mitglieder eines Haushalts, sondern der Bedarfsgemeinschaft abzustellen ist, denn die Frage der Angemessenheit kann stets nur im Hinblick auf den Leistungsberechtigten nach dem SGB II und den mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beantwortet werden (ausdrücklich BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R -, Rn. 18, juris).

    Da es sich bei der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße lediglich um eine Bezugsgröße für die nach der Produkttheorie zu ermittelnde Angemessenheit der Kosten handelt, ist mit ihrer Bestimmung keine Aussage darüber verbunden, welche Wohnfläche die gesamte Familie - unter Einschluss auch der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Mitglieder - tatsächlich nutzen kann (ausdrücklich bereits: BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 73/08 R -, Rn. 23; zum Ganzen: BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R -, juris; rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2016 - L 3 AS 220/13 -, die Revision unter dem Aktenzeichen - B 14 AS 1/17 R - wurde zurückgenommen).

    Im Übrigen begünstigt die Entscheidung nicht nur Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, sondern auch Familien mit Kinder unter 25 Jahren, die über eigenes bedarfsdeckendes Einkommen verfügen, sowie sogenannte "Patchwork-Familien", denn auch in diesen Konstellationen kann hinsichtlich eines Kindes aufgrund bedarfsdeckenden Einkommens eine Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft zu verneinen sein (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R -, Rn. 25, juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Verbleibt nach der Einkommensanrechnung bei Berücksichtigung von Kindergeld ein Restbetrag, ist dieser - ggf. bereinigt um die Versicherungspauschale nach § 6 der Alg II-Verordnung (Alg II-V) - als "Überhang" auf den Bedarf der Eltern anzurechnen (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 18/06 R -, Rn. 25; BSG, Urteil vom 13. März 2009 - B 4 AS 39/08 R - Rn. 18, juris; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 210; Spellbrink/Becker in: Eicher, SGB II, § 7 Rn. 110; Knickrehm in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, SGB II, § 7 Rn. 18).

    Dem hat sich das BSG bereits in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 (- B 7b AS 18/06 R -, Rn. 25, juris) angeschlossen.

    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen ist die abstrakt angemessene Referenzmiete zu ermitteln, die sich aus dem Produkt der abstrakt angemessenen Wohnfläche und dem maßgeblichen Standard ergibt, der sich in einem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis im Vergleichsraum niederschlägt (Produkttheorie, st. Rspr. seit BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 18/06 R -, Rn. 21 ff. juris).

    Zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder aufgrund § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 18/06 R -, Rn. 19; BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7 b AS 44/06 R -, Rn. 12, juris).

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10

    Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Zudem hat der Gesetzgeber das Kindergeld durch die Unterhaltsrechtsreform von 2007 auch zivilrechtlich nicht mehr den Eltern, sondern den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen familienrechtlich bindend und unabhängig vom Außenverhältnis zwischen dem Bezugsberechtigten und der Familienkasse zugewiesen (zu § 1612b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 -, Rn. 45, juris).

    3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber einerseits, Sachverhalte ungleich zu behandeln, wenn sich die Differenzierung sachbereichsbezogen nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt, und andererseits, Art und Ausmaß tatsächlicher Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 -, Rn. 33 mwN, juris).

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 1/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Auch stehe die Entscheidung des BSG zum Aktenzeichen B 14 AS 1/17 R zur Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2016 - L 3 AS 220/13 R - noch aus.

    Da es sich bei der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße lediglich um eine Bezugsgröße für die nach der Produkttheorie zu ermittelnde Angemessenheit der Kosten handelt, ist mit ihrer Bestimmung keine Aussage darüber verbunden, welche Wohnfläche die gesamte Familie - unter Einschluss auch der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Mitglieder - tatsächlich nutzen kann (ausdrücklich bereits: BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 73/08 R -, Rn. 23; zum Ganzen: BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R -, juris; rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2016 - L 3 AS 220/13 -, die Revision unter dem Aktenzeichen - B 14 AS 1/17 R - wurde zurückgenommen).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.02.2016 - L 3 AS 220/13
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Auch stehe die Entscheidung des BSG zum Aktenzeichen B 14 AS 1/17 R zur Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2016 - L 3 AS 220/13 R - noch aus.

    Da es sich bei der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße lediglich um eine Bezugsgröße für die nach der Produkttheorie zu ermittelnde Angemessenheit der Kosten handelt, ist mit ihrer Bestimmung keine Aussage darüber verbunden, welche Wohnfläche die gesamte Familie - unter Einschluss auch der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Mitglieder - tatsächlich nutzen kann (ausdrücklich bereits: BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 73/08 R -, Rn. 23; zum Ganzen: BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R -, juris; rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2016 - L 3 AS 220/13 -, die Revision unter dem Aktenzeichen - B 14 AS 1/17 R - wurde zurückgenommen).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Nur für diesen Personenkreis ergeben sich im Hinblick auf die Angemessenheit Begrenzungen (st. Rspr. vgl. nur BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 61/06 Rn. 21; zu § 6a BKGG vgl. auch BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 KG 1/15 R -, Rn. 28 ff. juris).

    Lebt ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nicht mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, ist demnach bei der Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der Unterkunft nach der Produkttheorie allein auf ihn als Einzelperson abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 61/06 R -, Rn. 20 ff. juris).

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Bei der Frage, ob die haushaltsangehörige Kinder durch eigenes Einkommen ihren Lebensunterhalt sichern können, werden Leistungen aus vorgelagerten Sicherungssystemen, z.B. Kindergeld gemäß den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (§ 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II), Kinderzuschlag i.S.v. § 6a BKGG (§ 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II) sowie Halbwaisenrente, berücksichtigt (BT-Drs. 15/1516, S. 52; vgl. bereits BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11 b AS 7/06 R -, Rn. 15 ff. juris).

    Ein von dem Beklagten aufgeworfener Klärungsbedarf besteht angesichts der Ausführungen des BSG in seiner Entscheidung vom 19. März 2008 (- B 11b AS 7/06 R -, Rn. 15f. m.w.N.) nicht.

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II entspricht § 82 Abs. 1 Satz 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), der in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nun ebenfalls klarstellt, dass das Kindergeld als Einkommen dem Minderjährigen zugerechnet wird, soweit es bei diesem zur Deckung des Lebensbedarfs benötigt wird (grundlegend bereits BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1969 - V C 76.68 - BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 73/79 -, juris).

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII stellen insofern Ausnahmen von dem kindergeldrechtlichen Grundsatz dar, dass Kindergeldberechtigter im Sinne des § 62 EStG eigentlich die Mutter (Klägerin zu 1.) ist und das Kindergeld grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten (hier der Klägerin zu 1.) als Einkommen sozialhilferechtlich zuzurechnen wäre (zur Vorläuferregelung des § 77 Bundessozialhilfegesetz (BSHG): Brühl in: LPK-BSHG, § 77 Rn. 47 mwN; grundlegend BVerwG Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 73/79 - BVerwG Urteil vom 21. Oktober 2004 - 5 C 30/03 -, juris).

  • BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 22/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenrückzahlung - Ansparung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Grundsicherungsrechtlich ist insoweit ohne Bedeutung, ob der Arbeitsuchende die Heiz- oder Betriebskostenvorauszahlungen im Abrechnungszeitraum wegen einer insoweit nur abgesenkten Leistungsbewilligung (auch) aus dem Regelbedarf bestritten hat (BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 22/17 R -, juris).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
    Da es sich bei der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße lediglich um eine Bezugsgröße für die nach der Produkttheorie zu ermittelnde Angemessenheit der Kosten handelt, ist mit ihrer Bestimmung keine Aussage darüber verbunden, welche Wohnfläche die gesamte Familie - unter Einschluss auch der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Mitglieder - tatsächlich nutzen kann (ausdrücklich bereits: BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 73/08 R -, Rn. 23; zum Ganzen: BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R -, juris; rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2016 - L 3 AS 220/13 -, die Revision unter dem Aktenzeichen - B 14 AS 1/17 R - wurde zurückgenommen).
  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 21/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erfordernis der Zusicherung zum

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

  • BSG, 14.06.2018 - B 4 AS 23/17 R

    Höhe von Alg II

  • BSG, 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze -

  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03

    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Kindergeld, Anrechnung auf

  • BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68

    Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen

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